Culterra 33
Die Bedeutung der landschaftlichen EIgenart für die Landschaftsbildbewertung
Von IVO GERHARDS (2003)
Zusammenfassung
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine für die Planungspraxis
verwendbare Methode zur problemorientierten Erfassung und Bewertung
des Landschaftsbildes im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung,
also bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und im Zuge der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, darzulegen. Insbesondere
geht es darum, die Bedeutung der "landschaftlichen Eigenart"
bei der Behandlung des Landschaftsbildes zu erörtern und diesen
Aspekt - zusammen mit dem Bewertungsindikator "landschaftliche
Identität" - als zentralen Wertmaßstab in ein entsprechendes
neues Bewertungsverfahren einfließen zu lassen. Aufgabe ist
es daneben, einen Beitrag zur verstärkten Einbeziehung der
EDV zu leisten. Dazu wird ein Weg aufgezeigt, wie neuartige Visualisierungstechniken
durch Landschaftsmodelle für die Prognose und Beurteilung von
absehbaren, vorhabensbedingten Veränderungen des Landschaftsbildes
eingesetzt werden können. Hierin wird eine gute Möglichkeit
gesehen, künftige Interessenkonflikte zwischen Vorhabensträgern
und betroffener Bevölkerung im Zusammenhang mit der Bewahrung
bzw. Veränderung von Landschaftsbildern auf einer möglichst
objektiven, nachvollziehbaren Informationsgrundlage zu erörtern.
Das neue Landschaftsbild-Bewertungsverfahren wird am Beispiel des
Vorhabenstyps "Energiefreileitung" entwickelt. Dieser
Vorhabenstyp eignet sich aufgrund seiner oft großen Höhe
gut dazu, beispielhafte Aussagen zu einer sachgerechten Behandlung
der Auswirkungen vertikaler, linienförmiger Bauwerke auf das
Landschaftsbild zu machen.
Wesentliche Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit wurden im Rahmen
eines Forschungsprojektes gewonnen, das von März 1998 bis April
2000 im Auftrag der RWE Net von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
durchgeführt wurde.
Zunächst beschäftigt sich die Arbeit in den Kapiteln 2
bis 4 mit den Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Erfassung
und Bewertung des Landschaftsbildes und möglicher Veränderungen.
Dabei enthält Kapitel 2 die allgemeinen, inhaltlichen und
methodischen Grundlagen. Weil sich für die Behandlung der Auswirkungen
von baulichen Vorhaben auf die Umwelt allgemein und auf das Landschaftsbild
im Besonderen noch kein anerkanntes Begriffsgebäude herausgebildet
hat, werden zunächst einige Begriffsbestimmungen vorgenommen.
Anschließend werden die für das Verständnis wesentlichen
Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung und der Bewertung von Landschaften
aus ästhetischer Sicht erläutert. Hier werden insbesondere
die Zusammenhänge zwischen den Bedürfnissen der Gesellschaft
aus ästhetischer Sicht und dem Zustand bzw. der Ausstattung
einer Landschaft dargestellt, und es werden mögliche Bezugsräume
und Bewertungsindikatoren für das Landschaftsbild erörtert.
Anhand einer umfangreichen Literaturanalyse wird auf den Aspekt
der "visuellen Verletzlichkeit" bzw. der "Empfindlichkeit"
des Landschaftsbildes eingegangen. Im Ergebnis wird festgehalten,
dass die Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber der Errichtung
eines Vorhabens einerseits von der Landschaftsbildqualität
abhängt; sie kann durch den Indikator "landschaftliche
Identität" operationalisiert werden. Andererseits kann
die Einsehbarkeit oder visuelle Transparenz der Landschaft eine
Rolle spielen; dieser Indikator ist gegebenenfalls getrennt zu behandeln.
Darüber hinaus wird, ebenfalls auf Grundlage einer Literaturanalyse,
die Größe von Wirkräumen untersucht, die derzeit
in Landschaftsbild-Bewertungsverfahren für vertikale Bauwerke
zugrunde gelegt werden. Auffällig ist die große Spannweite
der angegebenen Werte und deren meist normative Festlegung.
Diese allgemeinen Aussagen werden in Kapitel 3 für den Vorhabenstyp
"Energiefreileitung" konkretisiert.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Darstellung des Wirkungsgefüges
zwischen einer Energiefreileitung und der Umwelt, insbesondere dem
Landschaftsbild, gelegt. Dazu werden die umweltrelevanten Bestandteilen
und Eigenschaften von Freileitungen näher charakterisiert,
und es werden die wesentlichen vorhabensbedingten Wirkungen benannt.
Im Rahmen der Betrachtung möglicher Auswirkungen von Freileitungen
auf das Landschaftsbild werden auch Hinweise auf die wechselnde
ästhetische Beurteilung von Energiefreileitungen im Wandel
der Zeit gegeben. Daraus lassen sich Ansätze für die Bewertung
der durch Energiefreileitungen verursachten Veränderungen des
Landschaftsbildes gewinnen, die in das neu entwickelte Verfahren
einfließen.
Wichtig ist an dieser Stelle auch die Darlegung des üblichen
Verfahrensablaufs bei der Planung von Energiefreileitungen, wobei
zwischen der Vorgehensweise auf der Ebene der Raumordnung und dem
Ablauf auf der Ebene der Planfeststellung unterschieden wird.
Kapitel 4 liefert eine umfangreiche Analyse und kritische Würdigung
vorhandener Bewertungsmethoden bzw. -verfahren, die (auch) im Zusammenhang
mit der Beurteilung von Freileitungen eingesetzt werden. Wesentliche
Defizite lassen sich hinsichtlich der zugrunde gelegten Bewertungsindikatoren,
der Handhabbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie der Präsentation
der Vorhabenswirkungen feststellen. Daraus lassen sich mehrere Ansätze
zur Weiterentwicklung der Methodik ableiten.
In Kapitel 5 wird, ausgehend von den in Kapitel 2 - 4 beschriebenen
Grundlagen, insbesondere den erkannten Defiziten vorhandener Methoden,
ein neues Verfahren zur Beurteilung der durch Energiefreileitungen
verursachten Veränderungen des Landschaftsbildes inhaltlich
und methodisch dargelegt. Ausführlich werden die relevanten
Bestandteile des Verfahrens ("Requisiten") dargestellt;
als solche werden behandelt:
-
auf der Verursacherseite der Vorhabenstyp "Energiefreileitung"
mit seinen spezifischen Bestandteilen und Eigenschaften
-
auf der Betroffenenseite das Landschaftsbild
mit seinen räumlichen Bezugseinheiten und mit geeigneten
Bewertungsindikatoren
-
die nach Art, Intensität, Dauer und Reichweite
unterschiedlichen Auswirkungen, die sich aus dem "Zusammentreffen"
von Freileitung und Landschaftsbild ergeben; wesentlich ist
hier eine problemangepasste Abgrenzung von Wirkräumen
-
Bewertungsmaßstäbe für die Auswirkungen,
die insbesondere den Aspekt der Erheblichkeit operationalisieren
und die die Bedürfnisse der von Veränderungen des
Landschaftsbildes betroffenen Bevölkerung möglichst
gut widerspiegeln.
Ergänzt werden diese Aussagen durch Hinweise darauf, wie die
EDV eingesetzt wurde, um objektive, quantitative Grundlagen für
die Ermittlung von Veränderungen des Landschaftsbildes zu liefern.
Abschließend wird in Kapitel 5.5 der Ablauf der Landschaftsbildbewertung,
d.h. die auf der Ebene der Raumordnung und im Zuge der Planfeststellung
im Einzelnen zu erledigenden Arbeitsschritte, detailliert beschrieben.
Kapitel 6 enthält (in Verbindung mit den vertiefenden Ausführungen
in Kapitel 10.1 und 10.4 im Anhang) schließlich eine beispielhafte
Anwendung des Verfahrens in einem Testgebiet aus dem Raum Ludwigsburg.
Dabei wird gezeigt, wie eine problemangepasste Analyse und Bewertung
des Landschaftsbildes auf der Grundlage vorhandener, einfach zugänglicher
Daten aussehen kann. Im weiteren Verlauf wird angenommen, dass die
Grobtrassierung der Freileitung, bspw. im Zuge eines Raumordnungsverfahrens,
bereits stattgefunden hat. Die beschriebenen Arbeitsschritte zeigen
insofern auf, wie im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsregelung bei großmaßstäbiger
Betrachtung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bei Realisierung
einer Freileitungstrasse zu behandeln sind. Dazu gehört es
auch, im Zuge der Feintrassierung eine Alternativtrasse zu prüfen.
Insgesamt betrachtet weist das beschriebene Verfahren im Vergleich
zu anderen methodischen Ansätzen folgende wesentlichen Merkmale
und Besonderheiten auf, die auch in der abschließenden Diskussion
in Kapitel 7 eine Rolle spielen:
Für die Ebene der Raumordnung (mit Umweltverträglichkeitsprüfung
und optionalem Vergleich von Trassenalternativen) und die Ebene
der Planfeststellung (mit Umweltverträglichkeitsprüfung
und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung) wird jeweils ein
in seiner Zielrichtung unterschiedlicher, aber aufeinander aufbauender
Ansatz vorgeschlagen.
Im Verfahrensablauf haben Überlegungen zur Vermeidung,
zur Minderung und zum funktionalen Ausgleich von Landschaftsbild-Beeinträchtigungen
eindeutig Vorrang vor der Ermittlung von Ersatzgeld bzw. Ausgleichsabgaben.
Die Quantifizierung von Beeinträchtigungen hat nicht die
höchste Priorität.
Das Landschaftsbild wird in seiner Bedeutung für das Landschaftserleben
und für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung
sowie hinsichtlich seiner spezifischen Empfindlichkeit gegenüber
der Errichtung einer Energiefreileitung betrachtet. Dazu wird
in erster Linie der Indikator "landschaftliche Identität"
herangezogen; ergänzend wird in bestimmten Fällen die
Einsehbarkeit bzw. visuelle Transparenz beurteilt. Für Beurteilungen
aus der Spaziergängerperspektive wird der Indikator "Harmonie
der Landschaft" verwendet. Auf andere gängige Bewertungsindikatoren
wie Vielfalt und Naturnähe wird begründet verzichtet.
Als wesentliche Bestandteile von Freileitungen, die deren ästhetische
Wirksamkeit beeinflussen, werden die Masten betrachtet; dies gilt
vor allem für die Fernwirkung von Freileitungen. Den Leiterseilen
wird dagegen eine vernachlässigbare Bedeutung zugemessen.
Der sog. "potenzielle ästhetische (bzw. visuelle)
Wirkraum" wird unabhängig von den Besonderheiten des
Einzelfalls normativ festgelegt, in seiner Ausdehnung begrenzt
und lediglich in eine Nah- und eine Fernzone unterteilt. Dadurch
lässt sich der Untersuchungsumfang einschränken, ohne
auf relevante Aussagen zu verzichten. Örtliche Gegebenheiten
wie die Höhe der Leitungsmasten fließen aber im Zuge
der Bearbeitung durch den Aspekt der "Sichtverschattung"
in die Abgrenzung des "tatsächlichen ästhetischen
Wirkraums" ein.
Bei allen Bewertungsschritten wird besonderer Wert auf die Nachvollziehbarkeit
der Ergebnisse gelegt; dazu werden die zugrundegelegten Maßstäbe
und Bewertungsvorschriften explizit angesprochen. Dies gilt besonders
bei der Bewertung der landschaftlichen Identität, wo die
in vorliegenden Planungen (z.B. Landschaftspläne und Landschaftsrahmenpläne)
dokumentierten raumspezifischen, ästhetischen Präferenzen
der Bevölkerung berücksichtigt werden können. Auch
für die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen
und damit für die Ermittlung des Eingriffstatbestandes werden
konkrete, nachvollziehbare Maßstäbe genannt.
Neben quantifizierbaren Merkmalen berücksichtigt das Verfahren
auch Aspekte, die nur einer verbal-argumentativen Behandlung zugänglich
sind. Dazu gehören bspw. Sichtbeziehungen, Leitstrukturen
und die Bauweise (Form) von Masten.
Das Verfahren ist so konzipiert, dass es neben der händischen
Bearbeitung auch die EDV-gestützte Bearbeitung wesentlicher
Arbeitsschritte erlaubt. Der Einsatz digitaler Gelände- und
Oberflächenmodelle erlaubt eine zuverlässige, quantitative
Ermittlung der Sichtverschattung und die Simulation der Wirkung
von Freileitungen aus der Spaziergängerperspektive.
Mit der Möglichkeit des EDV-Einsatzes verbunden ist die
Chance, in die Beurteilung der Landschaftsbild-Veränderungen
mehr als bisher auch die Öffentlichkeit einzubeziehen. Gerade
in konfliktträchtigen Fällen können partizipative
Verfahrenselemente die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz von Bewertungen
fördern. Damit entspricht das Verfahren einem modernen, demokratischen
Planungsverständnis.
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