Culterra 33

Die Bedeutung der landschaftlichen EIgenart für die Landschaftsbildbewertung

Von IVO GERHARDS (2003)

 

Zusammenfassung

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, eine für die Planungspraxis verwendbare Methode zur problemorientierten Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung, also bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, darzulegen. Insbesondere geht es darum, die Bedeutung der "landschaftlichen Eigenart" bei der Behandlung des Landschaftsbildes zu erörtern und diesen Aspekt - zusammen mit dem Bewertungsindikator "landschaftliche Identität" - als zentralen Wertmaßstab in ein entsprechendes neues Bewertungsverfahren einfließen zu lassen. Aufgabe ist es daneben, einen Beitrag zur verstärkten Einbeziehung der EDV zu leisten. Dazu wird ein Weg aufgezeigt, wie neuartige Visualisierungstechniken durch Landschaftsmodelle für die Prognose und Beurteilung von absehbaren, vorhabensbedingten Veränderungen des Landschaftsbildes eingesetzt werden können. Hierin wird eine gute Möglichkeit gesehen, künftige Interessenkonflikte zwischen Vorhabensträgern und betroffener Bevölkerung im Zusammenhang mit der Bewahrung bzw. Veränderung von Landschaftsbildern auf einer möglichst objektiven, nachvollziehbaren Informationsgrundlage zu erörtern.
Das neue Landschaftsbild-Bewertungsverfahren wird am Beispiel des Vorhabenstyps "Energiefreileitung" entwickelt. Dieser Vorhabenstyp eignet sich aufgrund seiner oft großen Höhe gut dazu, beispielhafte Aussagen zu einer sachgerechten Behandlung der Auswirkungen vertikaler, linienförmiger Bauwerke auf das Landschaftsbild zu machen.

Wesentliche Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes gewonnen, das von März 1998 bis April 2000 im Auftrag der RWE Net von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe durchgeführt wurde.
Zunächst beschäftigt sich die Arbeit in den Kapiteln 2 bis 4 mit den Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes und möglicher Veränderungen.

Dabei enthält Kapitel 2 die allgemeinen, inhaltlichen und methodischen Grundlagen. Weil sich für die Behandlung der Auswirkungen von baulichen Vorhaben auf die Umwelt allgemein und auf das Landschaftsbild im Besonderen noch kein anerkanntes Begriffsgebäude herausgebildet hat, werden zunächst einige Begriffsbestimmungen vorgenommen. Anschließend werden die für das Verständnis wesentlichen Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung und der Bewertung von Landschaften aus ästhetischer Sicht erläutert. Hier werden insbesondere die Zusammenhänge zwischen den Bedürfnissen der Gesellschaft aus ästhetischer Sicht und dem Zustand bzw. der Ausstattung einer Landschaft dargestellt, und es werden mögliche Bezugsräume und Bewertungsindikatoren für das Landschaftsbild erörtert. Anhand einer umfangreichen Literaturanalyse wird auf den Aspekt der "visuellen Verletzlichkeit" bzw. der "Empfindlichkeit" des Landschaftsbildes eingegangen. Im Ergebnis wird festgehalten, dass die Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber der Errichtung eines Vorhabens einerseits von der Landschaftsbildqualität abhängt; sie kann durch den Indikator "landschaftliche Identität" operationalisiert werden. Andererseits kann die Einsehbarkeit oder visuelle Transparenz der Landschaft eine Rolle spielen; dieser Indikator ist gegebenenfalls getrennt zu behandeln. Darüber hinaus wird, ebenfalls auf Grundlage einer Literaturanalyse, die Größe von Wirkräumen untersucht, die derzeit in Landschaftsbild-Bewertungsverfahren für vertikale Bauwerke zugrunde gelegt werden. Auffällig ist die große Spannweite der angegebenen Werte und deren meist normative Festlegung.

Diese allgemeinen Aussagen werden in Kapitel 3 für den Vorhabenstyp "Energiefreileitung" konkretisiert.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Darstellung des Wirkungsgefüges zwischen einer Energiefreileitung und der Umwelt, insbesondere dem Landschaftsbild, gelegt. Dazu werden die umweltrelevanten Bestandteilen und Eigenschaften von Freileitungen näher charakterisiert, und es werden die wesentlichen vorhabensbedingten Wirkungen benannt. Im Rahmen der Betrachtung möglicher Auswirkungen von Freileitungen auf das Landschaftsbild werden auch Hinweise auf die wechselnde ästhetische Beurteilung von Energiefreileitungen im Wandel der Zeit gegeben. Daraus lassen sich Ansätze für die Bewertung der durch Energiefreileitungen verursachten Veränderungen des Landschaftsbildes gewinnen, die in das neu entwickelte Verfahren einfließen.
Wichtig ist an dieser Stelle auch die Darlegung des üblichen Verfahrensablaufs bei der Planung von Energiefreileitungen, wobei zwischen der Vorgehensweise auf der Ebene der Raumordnung und dem Ablauf auf der Ebene der Planfeststellung unterschieden wird.

Kapitel 4 liefert eine umfangreiche Analyse und kritische Würdigung vorhandener Bewertungsmethoden bzw. -verfahren, die (auch) im Zusammenhang mit der Beurteilung von Freileitungen eingesetzt werden. Wesentliche Defizite lassen sich hinsichtlich der zugrunde gelegten Bewertungsindikatoren, der Handhabbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie der Präsentation der Vorhabenswirkungen feststellen. Daraus lassen sich mehrere Ansätze zur Weiterentwicklung der Methodik ableiten.

In Kapitel 5 wird, ausgehend von den in Kapitel 2 - 4 beschriebenen Grundlagen, insbesondere den erkannten Defiziten vorhandener Methoden, ein neues Verfahren zur Beurteilung der durch Energiefreileitungen verursachten Veränderungen des Landschaftsbildes inhaltlich und methodisch dargelegt. Ausführlich werden die relevanten Bestandteile des Verfahrens ("Requisiten") dargestellt; als solche werden behandelt:

  1. auf der Verursacherseite der Vorhabenstyp "Energiefreileitung" mit seinen spezifischen Bestandteilen und Eigenschaften
  2. auf der Betroffenenseite das Landschaftsbild mit seinen räumlichen Bezugseinheiten und mit geeigneten Bewertungsindikatoren
  3. die nach Art, Intensität, Dauer und Reichweite unterschiedlichen Auswirkungen, die sich aus dem "Zusammentreffen" von Freileitung und Landschaftsbild ergeben; wesentlich ist hier eine problemangepasste Abgrenzung von Wirkräumen
  4. Bewertungsmaßstäbe für die Auswirkungen, die insbesondere den Aspekt der Erheblichkeit operationalisieren und die die Bedürfnisse der von Veränderungen des Landschaftsbildes betroffenen Bevölkerung möglichst gut widerspiegeln.

Ergänzt werden diese Aussagen durch Hinweise darauf, wie die EDV eingesetzt wurde, um objektive, quantitative Grundlagen für die Ermittlung von Veränderungen des Landschaftsbildes zu liefern. Abschließend wird in Kapitel 5.5 der Ablauf der Landschaftsbildbewertung, d.h. die auf der Ebene der Raumordnung und im Zuge der Planfeststellung im Einzelnen zu erledigenden Arbeitsschritte, detailliert beschrieben.

Kapitel 6 enthält (in Verbindung mit den vertiefenden Ausführungen in Kapitel 10.1 und 10.4 im Anhang) schließlich eine beispielhafte Anwendung des Verfahrens in einem Testgebiet aus dem Raum Ludwigsburg. Dabei wird gezeigt, wie eine problemangepasste Analyse und Bewertung des Landschaftsbildes auf der Grundlage vorhandener, einfach zugänglicher Daten aussehen kann. Im weiteren Verlauf wird angenommen, dass die Grobtrassierung der Freileitung, bspw. im Zuge eines Raumordnungsverfahrens, bereits stattgefunden hat. Die beschriebenen Arbeitsschritte zeigen insofern auf, wie im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsregelung bei großmaßstäbiger Betrachtung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bei Realisierung einer Freileitungstrasse zu behandeln sind. Dazu gehört es auch, im Zuge der Feintrassierung eine Alternativtrasse zu prüfen.
Insgesamt betrachtet weist das beschriebene Verfahren im Vergleich zu anderen methodischen Ansätzen folgende wesentlichen Merkmale und Besonderheiten auf, die auch in der abschließenden Diskussion in Kapitel 7 eine Rolle spielen:

  • Für die Ebene der Raumordnung (mit Umweltverträglichkeitsprüfung und optionalem Vergleich von Trassenalternativen) und die Ebene der Planfeststellung (mit Umweltverträglichkeitsprüfung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung) wird jeweils ein in seiner Zielrichtung unterschiedlicher, aber aufeinander aufbauender Ansatz vorgeschlagen.
  • Im Verfahrensablauf haben Überlegungen zur Vermeidung, zur Minderung und zum funktionalen Ausgleich von Landschaftsbild-Beeinträchtigungen eindeutig Vorrang vor der Ermittlung von Ersatzgeld bzw. Ausgleichsabgaben. Die Quantifizierung von Beeinträchtigungen hat nicht die höchste Priorität.
  • Das Landschaftsbild wird in seiner Bedeutung für das Landschaftserleben und für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung sowie hinsichtlich seiner spezifischen Empfindlichkeit gegenüber der Errichtung einer Energiefreileitung betrachtet. Dazu wird in erster Linie der Indikator "landschaftliche Identität" herangezogen; ergänzend wird in bestimmten Fällen die Einsehbarkeit bzw. visuelle Transparenz beurteilt. Für Beurteilungen aus der Spaziergängerperspektive wird der Indikator "Harmonie der Landschaft" verwendet. Auf andere gängige Bewertungsindikatoren wie Vielfalt und Naturnähe wird begründet verzichtet.
  • Als wesentliche Bestandteile von Freileitungen, die deren ästhetische Wirksamkeit beeinflussen, werden die Masten betrachtet; dies gilt vor allem für die Fernwirkung von Freileitungen. Den Leiterseilen wird dagegen eine vernachlässigbare Bedeutung zugemessen.
  • Der sog. "potenzielle ästhetische (bzw. visuelle) Wirkraum" wird unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls normativ festgelegt, in seiner Ausdehnung begrenzt und lediglich in eine Nah- und eine Fernzone unterteilt. Dadurch lässt sich der Untersuchungsumfang einschränken, ohne auf relevante Aussagen zu verzichten. Örtliche Gegebenheiten wie die Höhe der Leitungsmasten fließen aber im Zuge der Bearbeitung durch den Aspekt der "Sichtverschattung" in die Abgrenzung des "tatsächlichen ästhetischen Wirkraums" ein.
  • Bei allen Bewertungsschritten wird besonderer Wert auf die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse gelegt; dazu werden die zugrundegelegten Maßstäbe und Bewertungsvorschriften explizit angesprochen. Dies gilt besonders bei der Bewertung der landschaftlichen Identität, wo die in vorliegenden Planungen (z.B. Landschaftspläne und Landschaftsrahmenpläne) dokumentierten raumspezifischen, ästhetischen Präferenzen der Bevölkerung berücksichtigt werden können. Auch für die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen und damit für die Ermittlung des Eingriffstatbestandes werden konkrete, nachvollziehbare Maßstäbe genannt.
  • Neben quantifizierbaren Merkmalen berücksichtigt das Verfahren auch Aspekte, die nur einer verbal-argumentativen Behandlung zugänglich sind. Dazu gehören bspw. Sichtbeziehungen, Leitstrukturen und die Bauweise (Form) von Masten.
  • Das Verfahren ist so konzipiert, dass es neben der händischen Bearbeitung auch die EDV-gestützte Bearbeitung wesentlicher Arbeitsschritte erlaubt. Der Einsatz digitaler Gelände- und Oberflächenmodelle erlaubt eine zuverlässige, quantitative Ermittlung der Sichtverschattung und die Simulation der Wirkung von Freileitungen aus der Spaziergängerperspektive.
  • Mit der Möglichkeit des EDV-Einsatzes verbunden ist die Chance, in die Beurteilung der Landschaftsbild-Veränderungen mehr als bisher auch die Öffentlichkeit einzubeziehen. Gerade in konfliktträchtigen Fällen können partizipative Verfahrenselemente die Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz von Bewertungen fördern. Damit entspricht das Verfahren einem modernen, demokratischen Planungsverständnis.

 

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Aktualisiert: 21.04.11   - htsi