Bewertungsverfahren für visuell wahrnehmbare, mastenartige Eingriffe in das Landschaftsbild

Unsere heutige Kulturlandschaft erfährt vielfältige Beeinträchtigungen visueller Art, die die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft gefährden. Derartige Eingriffe in das Landschaftsbild können z.B. Hochspannungsfreileitungen, Windkraftanlagen, Mobilfunkmasten, Sendemasten für Radio/TV etc. sein. Diese technischen Bauwerke wirken aufgrund ihrer oft beträchtlichen Höhe weit in die Landschaft hinein und wirken dort als Fremdkörper. Um die Stärke der ästhetischen Beeinträchtigung in der Eingriffsregelung abzuschätzen gibt es eine Reihe von Bewertungsverfahren.
Basis für das hier bearbeitete Verfahren ist eine Bewertungsformel, die von Prof. Dr. Werner Nohl im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt hat. Ergebnis dieses Bewertungsverfahrens ist die zu leistende Kompensationsfläche in qm.

Neuartig ist die ...

  • Ermittlung der visuell beeinflussten Fläche durch die Verknüpfung mit einem digitalen Höhenmodell (DHM).
  • GIS-gestützte Berechnung partieller Sichtverschattung durch Topographie, Bebauung oder Bewuchs.
  • Berücksichtigung der reduzierten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, bei schon existenter visueller Vorbelastung.
  • Anrechnung der Entlastung des Landschaftsbildes durch gleichzeitigen Rückbau gleichwertiger Landschaftsbildbelastung.

Untersucht werden soll der Einfluss von Entlastung, Vorbelastung, Art des Eingriffes (Hochspannungsfreileitung/Windkraftanlage) und Hintergrund (d.h. eventuelle Horizontdurchbrechung des Objektes) auf den resultierenden Kompensationsflächenumfang.

Laufzeit:
18.11.2002 - 19.05.2002
Projektleiter:
Prof. Dr. Werner Konold
Korreferent:
Prof. Dr. Klaus C. Ewald
Betreuer:
Dr. Thomas Coch
Bearbeitung:
Michael Neuhoff



 

 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Aktualisiert: 19.02.04