Entwicklung naturschutzfachlicher Grundlagen zur Honorierung
ökologischer Leistungen der Forstwirtschaft
Problemstellung
Der Begriff der "Guten fachlichen Praxis" (GfP) in der
Land- und Forstwirtschaft definiert rechtlich verankerte ökologische
und naturschutzfachliche Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung.
In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die GfP für
die Landwirtschaft über Grundsätze mit konkreten Anforderungen
verbunden. Die Chance der Integration naturschutzfachlicher Zielsetzungen
in die Landbewirtschaftung soll auch für eine multifunktionale
Forstwirtschaft genutzt werden. Dabei gewinnt die Ausgestaltung
von weiterführenden finanziellen Anreiz- und Ausgleichssystemen
zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Vertreter des Waldbesitzes wie
auch des Naturschutzes verweisen darauf, dass die Ziele des Waldnaturschutzes
mit regulativen Instrumenten allein nur unzureichend sichergestellt
werden können (siehe Nationales Waldprogramm, Erster Deutscher
Waldgipfel). Deshalb sollten neben der legalen Definition der GfP
naturschutzfachliche Grundlagen für den Einsatz finanzieller
Instrumente zur ökologischen Honorierung naturschutzrelevanter
Leistungen als ergänzender Baustein einer naturschutzpolitischen
Gesamtstrategie für den Wald entwickelt werden.
Ziele
In der zweiten Phase des vom
Bundesamt für Naturschutz initiierten
F&E-Vorhabens "Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft"
wurde deswegen das Teilprojekt des Instituts für Landespflege
konzipiert, dessen Oberziel die Bereitstellung naturschutzfachlicher
Grundlagen zur Weiterentwicklung und Operationalisierung der Honorierung
ökologischer Leistungen ist. Ausgehend von der Dokumentation
eines übergeordneten Leitbildes für den Naturschutz im
Wald werden die bestehenden Naturschutzziele und naturschutzfachliche
"Idealzustände" für den Wald analysiert. Eine
konkreter operationalisierte naturschutzfachliche Zielsetzung wird
anhand des aktuellen Stands der waldökologischen Forschung
zum Waldnaturschutz, wenn möglich, auf regionaler Ebene präzisiert
und definiert. Der Forschungsansatz besteht darin, aus naturschutzfachlicher
Perspektive Grundlagen der Honorierbarkeit verschiedener Naturschutzziele
aufzuzeigen (Was ist eigentlich aus naturschutzfachlicher Sicht
sinnvoll?).
Vorgehensweise
Als Arbeitsgrundlage dient die innerhalb der Kriterienvorschläge
zur GfP aus der ersten Projektphase gewählte Klassifikation
der Naturschutzziele im Wald (17 Kriterien) durch das
Institut
für Forst- und Umweltpolitik. Für die einzelnen Ziele
werden naturschutzfachlich wünschenswerten Zielzuständen,
Indikatoren und Maßnahmen entwickelt. Die Möglichkeit
der Parametrisierung identifizierter Indikatoren auf regionaler
Ebene wird geprüft. Selbstverständlich sind in diesem
Zusammenhang bestimmte Rahmenbedingungen wie Klimawandel oder Veränderung
naturschutzfachlicher Normen zu beachten, welche die Kriterien zu
Variablen werden lassen können. Des Weiteren werden Fallbeispiele
aus anderen Ländern sowie Förderprogramme und Waldbaurichtlinien
aus den Bundesländern auf ihre naturschutzfachlichen Grundlagen
hin analysiert, um daraus Rückschlüsse auf ein praktikables
Honorierungssystem ziehen zu können.
Durch die Erarbeitung von naturschutzfachlichen Grundlagen für
solche kooperativen Instrumente des Waldnaturschutzes sollte ein
wichtiger fachlicher Schritt auf dem Wege zur Etablierung solcher
ökologischer Honorierungssysteme geschaffen werden, die dann
über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus ökologische
Ansprüche der Gesellschaft an die Waldwirtschaft über
finanzielle Anreize umsetzen können und der Forstwirtschaft
eine neue Einnahmequelle schaffen. Außerdem könnte die
Transparenz der naturschutzfachlichen Zielsetzungen in den bewirtschafteten
Wäldern dadurch weiter zunehmen.
Ergebnisse
In Anlehnung an die Methodik der Umweltqualitätsziele wurden nach dem aktuellen Stand des waldökologischen Wissens ein übergeordnetes Zielsystem für den Naturschutz im Wald aufgestellt sowie verschiedene Qualitätsziele formuliert. Die Qualitätsziele können in der Praxis nur auf regionaler Ebene operationalisiert und honoriert werden. Diesen überregionalen Waldnaturschutzzielen werden einzelne quantitative oder qualitative Indikatoren zugeordnet. Für die Indikatoren werden einfache Prüfgrößen ermittelt, die auf Betriebs- und Bestandesebene mit Hilfe der Forsteinrichtung erhoben werden können. Diese Prüfgrößen machen die Indikatoren eines Waldnaturschutzzieles mess- und vergleichbar. Insgesamt wurden für 11 Waldnaturschutzziele naturschutzfachlich wünschenswerte Zielzustände oder Toleranzbereiche, Indikatoren, Prüfgrößen und Maßnahmen entwickelt.
Zur Festlegung von Bewertungsmaßstäben für die identifizierten Indikatoren wird in Abhängigkeit des Waldnaturschutzziels entweder die Ebene der ökologischen Waldgruppen oder der Wuchsgebiete vorgeschlagen. Die Bewertungsmaßstäbe leiten sich vom Referenzbild natürlicher Waldbestände einer bestimmten ökologischen Waldgruppe oder von historischen oder funktionalen Verteilungen der Waldökosystemtypen eines bestimmten Wuchsgebiets ab. Regionaltypische Biotoptraditionen können dabei berücksichtigt werden. Die Bewertungsmaßstäbe werden in Form von Zielerreichungsgraden nach einer fünfstufigen Klassifikation oder von Toleranzbereichen für jedes Waldnaturschutzziel ausgestaltet. Darauf aufbauend kann eine ergebnisorientierte Förderung mit Hilfe eines einfachen Selbstevaluierungssystems der Forstbetriebe erfolgen.
Diese Ergebnisse wurden inzwischen unter
dem Titel "Naturschutz
und Forstwirtschaft - Bausteine einer Naturschutzstrategie im Wald"
in der Schriftenreihe "Naturschutz
und Biologische Vielfalt" des Bundesamt für Naturschutz
veröffentlicht.
| Projektlaufzeit: |
Dezember 2002 - April 2004
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